Transportbedingungen

  1. Definitionen:

Malta Kurier behält sich das Recht vor, die Abholung, Beförderung oder Zustellung der Güter im Rahmen einer vertraglichen Zusammenarbeit zwischen ihm und einem Dritten durchzuführen. Absender – die juristische Rechtspersönlichkeit oder Enzelunternehmer, für die der Kurier die Beförderung der Güter vom Versandort zum Ablieferungsort veranlasst. Empfänger – die juristische Rechtspersönlichkeit oder Enzelunternehmer, für die der Empfänger durch die Kennzeichnung auf der Sendung bestimmt ist. Vertreter des Transporteurs – ein Mitarbeiter unseres Unternehmens oder ein von unserem Unternehmen beauftragter Dritter, der die Ware gegebenenfalls abholt oder abliefert. Sendung – die beförderten Güter. Beförderungsurkunde – ein Dokument, in dem die zu transportierenden Güter aufgeführt sind.

  1. Bestellung

Die Bestellung des Transports erfolgt durch Ausfüllen einer Online-Bestellung unter www.maltakurier.sk

Der Auftrag gilt als verbindlich, sobald er per E-Mail oder telefonisch bestätigt wurde.

Das Transportunternehmen behält sich das Recht vor, die Bestellung ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Der Kunde wird über die Stornierung der Bestellung per E-Mail an die Absenderadresse (Auftraggeber) informiert.

  1. Transportdauer

Der Versand dauert in der Regel 5 – 14 Tage, je nach Lieferort des Pakets und unserer aktuellen Versandroute. Die Versanddauer wird dem Kunden bei Erhalt der Sendung mitgeteilt. Wir behalten uns das Recht vor, das Paket oder Sendung später auszuliefern, bei Verzögerungen aus technischen Gründen, schlechtem Wetter, Verkehrslage.

  1. Bezeichnung und Vorbereitung der Sendung für den Transport.

Die Sendung muss mit einer ihrer Größe, ihrem Gewicht und ihrer Art entsprechenden Verpackung gesichert werden. Eine unzureichend gesicherte Sendung wird von der Beförderung ausgeschlossen, oder etwaige Schäden gehen zu Lasten des Absenders, nicht des Beförderers. Die Verpackung der Sendung muss so beschaffen sein, dass die Sendung nicht durchdrungen werden kann, ohne sichtbare Spuren von Beschädigungen an der Verpackung zu hinterlassen. Die Verpackung muss gut lesbar mit der Anschrift des Absenders und des Empfängers versehen sein. Erfordert die Sendung eine sorgfältige Behandlung, so ist der Absender verpflichtet, die Verpackung mit den erforderlichen Zeichen zu versehen. Der Beförderer hat das Recht, die Annahme der Sendung zu verweigern, wenn er dies für angemessen hält.

  1. Annahme der Sendung

Die Abholung der Sendung erfolgt an dem in der Online-Bestellung angegebenen Versandort, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei der Annahme der Sendung übergibt der Vertreter des Beförderers dem Absender eine Kopie des Frachtbriefs. Der Absender und der Vertreter des Beförderers bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Angaben auf dem Frachtbrief. Beim Empfang der Güter wird der Absender über den spätesten Termin für die Ablieferung der Sendung informiert. Der Vertreter des Beförderers hat das Recht, vom Absender einen Identitätsnachweis zu verlangen.

  1. Ablieferung der Sendung

Der Beförderer verpflichtet sich, 1 Tag vor der Ablieferung der Sendung zu versuchen, den Empfänger telefonisch zu erreichen, sofern er mit diesem in telefonischem Kontakt steht. Der Vertreter des Beförderers übergibt die Sendung persönlich an der Bestimmungsadresse. Der Empfänger bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Frachtbrief die Uhrzeit und das Datum des Empfangs der Sendung sowie die Richtigkeit der im Frachtbrief gemachten Angaben über Menge und Art der Sendung. Der Vertreter des Beförderers hat das Recht, vom Empfänger einen Identitätsnachweis zu verlangen. Ist der Empfänger des Gutes zum Zeitpunkt der Ablieferung nicht unter der Anschrift erreichbar, verweigert er die Annahme des Gutes oder ist die Anschrift auf der Sendung nicht vorhanden, so versucht der Beförderer, mit dem Absender Kontakt aufzunehmen, teilt ihm dies mit und vereinbart mit ihm das weitere Vorgehen. Ist es nicht möglich, den Absender innerhalb von 10 Minuten telefonisch zu erreichen, wird die Sendung an dem vom Beförderer angegebenen Ort abgeliefert. Der Beförderer ist verpflichtet, den Absender hiervon schriftlich (per E-Mail) zu informieren. Erteilt der Absender dem Beförderer innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der schriftlichen Benachrichtigung keine weiteren Anweisungen, so geht die Sendung in den Besitz des Beförderers über. Bei Rücksendung oder Verspätung der Sendung durch Verschulden des Absenders verpflichtet sich der Absender, die Kosten für die Rücksendung, Verspätung oder Lagerung der Sendung zu tragen, auch wenn die Sendung vom Beförderer zurückgehalten wird, wenn ihr Wert niedriger ist als die angegebenen Kosten des Beförderers.

  1. Ausschluss von der Beförderung und verbotene Stoffe

Von der Beförderung ausgeschlossen sind Sendungen folgender Art: – Sendungen, die das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährden, wie Sprengstoffe, Waffen, narkotische und psychotrope Stoffe, Alkohol, Tabak, brennbare Stoffe mit niedrigem Flammpunkt, Gifte, radioaktive Stoffe, Gase und Flüssigkeiten in Druckbehältern, – Sendungen von extrem hohem Wert, z.B. Sendungen von hohem Wert, z. B. Edelsteine und Metalle, Kunstgegenstände, Banknoten, Münzen, Medikamente, Sendungen, die auch bei sorgfältiger Behandlung leicht beschädigt werden können, – Sendungen mit einem angegebenen Wert von mehr als 5.000 Euro, – Sendungen, deren Verpackung nicht der Art der Sendung entspricht oder deren Anschrift des Empfängers und des Absenders nicht leserlich angegeben ist. Bei ungeeigneter Verpackung kann das Paket angenommen werden, doch haftet der Absender für etwaige Schäden an dem Paket. Dies wird auf dem Frachtbrief vermerkt – Sendungen, deren Eigentum und Besitz nach nationalen Vorschriften verboten ist. Stellt der Beförderer fest, dass die Sendung Gegenstände enthält, die von der Beförderung ausgeschlossen sind, so hat er das Recht, diese Gegenstände einzubehalten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf deren Rückgabe oder auf eine Entschädigung für den Verlust dieser Gegenstände, in welcher Form auch immer. Gleichzeitig kann ein pauschales Bußgeld von bis zu 1.000 Euro pro Sendung festgesetzt werden, das sofort zu zahlen ist, und im Falle einer Beschlagnahme der Sendung durch Polizei, Zoll und andere staatliche Einrichtungen trägt der Kunde alle dem Beförderer entstehenden Kosten. Dazu gehören Anwaltskosten, Standgelder, Entschädigungen für Kunden, die durch Standgelder Verluste erlitten haben, und andere Kosten, die unmittelbar durch die Nichteinhaltung der Beförderungsbedingungen durch den Kunden verursacht werden, weil die Sendung von der Beförderung ausgeschlossene Gegenstände enthält. Der Kunde wird über die Höhe dieser Kosten informiert und ist verpflichtet, sie unverzüglich zu zahlen.

     8. Zahlung der Transportkosten

Die Höhe der Beförderungskosten wird vom Beförderer bei der Auftragsbestätigung festgelegt. Der auf www.irsko-kurier.sk berechnete Preis dient nur zur Information. Die Preisliste für Nordirland ist in GBP  Währung und die Zahlung für die Beförderung ist in GBP Währung zu leisten! Der Vertreter des Beförderers ist verpflichtet, das Gewicht oder die Abmessungen der Sendung bei der Annahme zu überprüfen. Die Versandkosten sind vom Absender bei der Entgegennahme der Sendung durch einen Mitarbeiter unseres Unternehmens in bar zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  1. Verantwortlichkeit des Absenders

Mit der Unterzeichnung des Frachtbriefs erklärt der Absender, dass der Inhalt der Sendung mit dem im Frachtbrief deklarierten Inhalt übereinstimmt und dass er nicht im Widerspruch zu irgendeinem Teil der Klausel 7 dieser Beförderungsbedingungen steht. Der Absender ist immer für den Inhalt der Sendung verantwortlich, niemals der Beförderer. Der Absender verpflichtet sich, die etwaigen Folgen zu tragen und dem Beförderer alle Kosten zu erstatten, die ihm durch die Rücksendung der Sendung an den Absender entstehen, sowie alle anderen Kosten, die dem Beförderer dadurch entstehen, dass in irgendeinem Stadium der Beförderung festgestellt wird, dass der Inhalt oder die Art der Sendung nicht mit den Angaben des Absenders im Frachtbrief übereinstimmt.

  1. Verantwortlichkeit des Beförderers

Der Beförderer ist für die Sendung vom Zeitpunkt der Abholung bis zum Zeitpunkt der Ablieferung verantwortlich, wobei als Zeitpunkt der Abholung und des Empfangs der Sendung die Angaben im Frachtbrief gelten. Der Beförderer ist verpflichtet, die Sendung spätestens zu dem im Frachtbrief angegebenen Zeitpunkt am Ablieferungsort abzuliefern. Der Beförderer haftet nicht für die nicht rechtzeitige Ablieferung der Sendung am Bestimmungsort, wenn die Verzögerung der Ablieferung auf ein unvorhersehbares oder vom Beförderer nicht zu vertretendes Ereignis (Naturkatastrophe, Verkehrsunfall, Krieg usw.) zurückzuführen ist. Der Beförderer verpflichtet sich, für Schäden aufzukommen, die durch unsachgemäße Behandlung während der Beförderung entstanden sind. Er haftet jedoch in keinem Fall für Schäden an der Sendung, die durch die Verwendung einer ungeeigneten oder unzureichenden Verpackung entstehen.

  1. Reklamationen

Im Falle einer Reklamation (Verlust, Beschädigung der Sendung) ist der Absender verpflichtet, den Beförderer innerhalb von zwei Werktagen nach dem Zeitpunkt, zu dem die Sendung hätte zugestellt werden müssen, schriftlich zu benachrichtigen.

  1. Zusatzversicherung

Alle von uns transportierten Sendungen sind automatisch bis zu € 30,- versichert. Sie haben die Möglichkeit, die Sendung zu versichern. Die Versicherung deckt Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der versicherten Sendung durch ein zufälliges Ereignis. Die Versicherungsprämie beträgt 5% der Versicherungssumme. Die maximale Versicherungssumme beträgt 3 000,- €. Die Möglichkeit einer zusätzlichen Versicherung gilt nicht für Fernsehsendungen, da dieser Dienst häufig missbraucht wird.

  1. Preis

Wir haben die offizielle und aktuelle Preisliste unter https://maltakurier.sk/cennik/?lang=de veröffentlicht. Wir behalten uns das Recht vor, die Preise zu ändern.

  1. Schlussbestimmungen

Die Beziehungen zwischen dem Beförderer und dem Absender richten sich nach slowakischem Recht. Unterliegt die Beförderung den Bestimmungen des am 19. Mai 1956 in Genf unterzeichneten Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr, so haben die Bestimmungen dieses Übereinkommens Vorrang vor den Bestimmungen der vorliegenden Beförderungsbedingungen, die den Bestimmungen des Übereinkommens widersprechen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Bedingungen und Konditionen zu ändern.